Befreie deine Energie!
Auflösen von alten Heilverträgen
Dabei handelt es sich um Verträge aus vergangenen Zeiten, in denen wir das Einverständnis gegeben haben, Heilung für das Kollektiv durch Transformation über unseren eigenen Körper laufen zu lassen.
Das hat zur Folge, dass davon fast immer etwas im eigenen Körper verbleit, meistens ohne dass wir es bemerken. Dies führt dazu, dass diese Fremdenergien sich im eigenen System zeigen und uns energielos fühlen lassen. So lange uns das nicht bewusst ist, werden diese Symptome für das Eigene gehalten. Doch Fakt ist, dass wir Emotionen und Krankheiten von anderen Menschen in unseren Körper eingeschlossen halten.
Heilverträge wurden für die Ewigkeit geschlossen und wiederholen sich. Doch sobald uns das bewusst ist, können wir sie auflösen und gehen lassen.
Setze deine Energie bewusst ein.
Diese alten Verträge haben einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf unser Handeln, solange wir uns dessen nicht bewusst sind und durch unsere klare Absicht alle diese alten Eide, Versprechungen und Verträge auflösen.
Mit der Ablösung werden die alten Einlagerungen und die von heute aus unserem System befreit, und es erfolgt eine umfassende Wiederherstellung der eigenen Energien.
Nach meiner persönlichen Erfahrung ist es erst dann möglich, dass wir in unserer Energie bleiben können, wenn alle die uralten Heilversprechen aufgelöst wurden. Erst dann übernehmen wir nicht ständig Neus von unserem Umfeld und aus dem Kollektiv.
Falls du mit diesem Thema in Resonanz gehst, dann melde dich gerne bei mir. Entweder kannst du dich unten gleich zu einem Zoom-Termin anmelden. Wenn kein Zoom-Termin geplant ist, trage dich gerne in den Newsletter ein. Ich werde alle neuen Daten auch über den Newsletter kommunizieren.
Das sagen die Kursteilnehmerinnen
Alte Heilverträge ablösen
Workshop per ZOOM
Dauer ca. 60 Minuten
CHF 133.00
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Hinweis: Ich stelle keine Diagnosen im medizinischen Sinn und gebe keine Heilversprechen ab. Es geschieht immer das, was zum Zeitpunkt der Behandlung möglich ist. Energetische Heilbehandlungen sind kein Ersatz für eine schulmedizinische Therapie.